Noch ist nichts entschieden. Aber wir untersuchen es sorgfältig: ob doch auch im Scheunen-Obergeschoss eine Wohnnutzung stattfinden könnte / sollte. Unser Architekt hat einmal zwei schnelle Entwürfe skizziert - einmal eine einzige Wohnung, einmal zwei Wohnungen.
Die zwei Varianten:
58 qm ergäben sich, wenn die ganze Fläche für eine einzige Wohnung genutzt würde
Wenn zwei Wohnungen eingebaut würden, könnten sie 27 und 29 qm groß sein
Beiden Varianten wäre gemeinsam:
- Jeweils werden sie über eine kleine Brücke zum Hang im Norden erschlossen.
- Jeweils haben die Wohn- und Schlafräume Südausrichtung plus West oder Ost-Fenster.
- Die kleinen Sanitärzellen hätten ebenfalls Tageslicht von Norden
Die Überlegungen sind noch am Anfang. Und klar - sie werfen einige Fragen auf:
- Warum jetzt erst? Vor allem deshalb, weil die Denkmaleigenschaft ohne Wohnnutzung einfacher schien und die schiere Komplexität des Gesamtprojekts lange Zeit dazu führte, nicht noch mehr Klärungsbedarf aufzuschichten. Außerdem schien bis weit ins Jahr 2025 überhaupt nichts denkbar, was den Gesamt-Finanzierungsbedarf mitsamt seinem Eigenkapitalanteil erhöht hätte. Da sind wir aber nun gottseidank schon einiges weiter...
- Würde das überhaupt baurechtlich genehmigt? Das prüfen wir natürlich.
- Würde die Änderung bei den Denkmalplänen - bisher war von Wohnen dort noch keine Rede - die denkmalbezogenen Zuschüsse gefährden? Auch das prüfen wir natürlich sorgfältig. Denn das könnten wir uns auf keinen Fall leisten.