Genossenschaft­liche Geldanlage

Eine Genossen­schaft ist ein (wirt­schaft­licher und sozialer) Zusam­men­schluss von Men­schen, die so ihre Ziele ge­mein­sam besser er­rei­chen können. Dabei hat jedes Mit­glied eine Stimme, egal ob es einen oder hundert Anteile besitzt.

Wer kann Mitglied werden?

Was heißt es, Mitglied zu werden?

Ein Genossenschafts­anteil kostet 500 Euro. Sie können bis zu 400 freiwillige Anteile erwer­ben. Dafür erhalten Sie Stimm­recht in der General­ver­samm­lung und können so mit­be­stim­men, und Sie haben Aus­sicht auf eine mög­liche Rendite.

Wer einzie­hen möchte, muss Woh­nungs­pflicht­anteile einbringen. Das sind zwischen 50 und 166 Anteile pro Wohn­einheit, je nach Größe der Wohnung und je nach­dem, ob es sich um eine Sozial­woh­nung handelt oder nicht.

Darüber hinaus haben Sie die Möglich­keit, der Genos­sen­schaft ein Mit­glie­der­dar­lehen zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro zu geben. Auch eine über­schau­bare Ver­zin­sung ist möglich.

Aktuelle Satzung (PDF)

Was dem Einzel­nen nicht möglich ist, das ver­mögen viele. Fried­rich Raiff­eisen (1818-1888), Mit­begrün­der der ge­nossen­schaft­lichen Bewe­gung in Deutsch­land

Solidarische Gemeinschaft

Es gibt viele Gründe, Mit­glied zu werden. Sie sind genau richtig in der Genos­sen­schaft,

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Die größte Investition bisher: der Grundstückskauf im 1. Quartal 2025

Mitmachen

zum Formular Darlehensvertrag für Mitglieder
zum Formular Darlehensvertrag für Nicht-Mitglieder
Für Sicherheits­orien­tierte gibt es auch die Möglichkeit, das Geld erst später zur Verfügung zu stellen, z.B. in 2026. Wenn aber der Vertrag schon rasch bei uns eingeht, hilft uns das sehr bei den Bank­ge­sprächen.

Zehntscheuer-Entringen-Richtfest Vorbild für uns: Zehnt­scheuer Entringen wurde mit ganz viel Eigen­ar­beit gestemmt

Häufig gestellte Fragen

Ist mein Geld sicher?

Wenn wir bauen können, mit großer Wahr­schein­lichkeit ja. Wenn wir nicht bauen können, wird es kompli­zierter; siehe nächste Frage.

Generell gilt: Genossen­schafts­anteile sind unter­neh­merische Betei­li­gungen mit ent­spre­chen­den Verlust­risiken. Aber: als Mitglied bestim­men Sie mit, was die Genos­sen­schaft macht.

Was passiert mit meinem Geld, wenn die Genossenschaft doch nicht bauen kann?

Dann versuchen wir natürlich, jemand anderes zu finden, der uns das Projekt abkauft. Die Bau­geneh­migung, über­haupt die Planungs­leistungen und was wir sonst getan/ be­auf­tragt haben, um bauen zu können, haben ja einen Wert, auch für jemand ande­ren, der es über­nimmt.

Aber wir müssten lügen, wenn wir sagen würden, auf jeden Fall kriegen alle ihre Anteile zu 100 % zurück­gezahlt. Das kann von heute aus nie­mand sicher wissen. Im Fall der Auflö­sung der Genos­sen­schaft müssen zuerst die offenen Rech­nungen bezahlt werden, dann die Dar­lehen. Und als letztes kommen die Genossin­nen und Genos­sen mit ihren einge­brach­ten An­teilen dran.

Wann ist Baubeginn?

Im Moment wohnen noch Geflüch­tete in den beiden Häusern, die wir ab­reißen müssen. Die Stadt sucht für die Geflüch­teten bis zum Bau­beginn neue Wohn­möglich­keiten. Aktuell gehen wir davon aus, dass Mitte 2025 Bau­beginn ist. Wenn wir die Finan­zierung vorher hinbe­kommen, kann es noch schneller gehen.

Es hängt also davon ab, wie schnell Sie sich ent­schließen, mitzu­machen und wie viel Geld (Geno­ssen­schafts­anteile und Mitglieder­dar­lehen) die Genos­sen­schafts­mit­glieder aufbringen.

Was sind die Vergabekriterien bei der Wohnungsvergabe?

Die Vergabekriterien wurden von der General­ver­samm­lung am 18.06.2023 beschlossen: vollständige Vergabekriterien als PDF

Es werden Wohnungen zur orts­üblichen Vergleichs­miete ange­boten (=Miet­spie­gel­niveau) und sozial gebun­dene Woh­nungen für Men­schen mit Wohn­berech­tigungs­schein WBS (Miete 33 % unter Miet­spiegel). Die Bewoh­ner:innen­schaft soll mög­lichst gemischt sein (Mutter­sprache schwä­bisch oder andere, Religion etc.).

Für die nicht geför­derten Woh­nungen gilt: Sie sollen vorrangig an Men­schen Ü60 ver­mietet werden. Oder an jüngere Men­schen, wenn sie eine barrie­re­freie Woh­nung brauchen. Menschen aus Unter­jesingen oder mit nahen Ange­hörigen in Unter­jesingen werden bevor­zugt.

Wartezeit spielt ebenfalls eine Rolle. Jetzt am Anfang, wo wir viel Geld brauchen, müssen wir leider auch darauf gucken, wie viel Geld jemand ein­bringen kann. Das ist bissle ein Wider­spruch, weil wir ja möchten, dass Leute ein­ziehen können, egal wie es ihnen geht (sowohl gesund­heit­lich als auch finan­ziell), aber da wir keinen Esel-streck-dich im Keller haben…

Wann erfahre ich, ob ich eine Wohnung kriege?

Wir haben eine Wohnungs­vergabe­kom­mission eingerichtet. Diese vergibt die Woh­nungen für den Erst­bezug.

Die ersten Wohnun­gen sind schon vergeben (Nr. 13, 14 und 17).

Wenn Sie Interesse an einer Woh­nung haben, melden Sie sich gerne unter wohnungsvergabe@unterjesingen-gut-leben.de.

Wann kann ich einziehen?

Im Moment rechnen wir damit, dass die ersten Mieter:in­nen frühestens 2027 ein­ziehen können.

Welche Vorteile haben Genossen­schafts­mit­glieder?

  • Für die Älterwerdenden: klar, man kann eine Wohnung bekom­men. Oder später, wenn nötig, in die Pflege-WG ziehen, was den meisten mehr zusagt als ins Heim zu müssen.

  • Für die anderen: zum einen die Nutzung der Scheuer. Generell für Veran­stal­tungen (was natür­lich ein Vo­rteil ist, den man auch einfach so mit­nehmen kann, wenn man zu einer Veran­staltung geht, ohne Mit­glied zu sein – deswegen sollten alle min­destens einen Anteil zeichnen). Man wird die Scheuer auch für pri­vate Feiern mieten können. Wir disku­tieren noch, ob das nur Genos­sen­schafts­mit­glieder dürfen, oder ob wir prinzi­piell an alle vermieten, aber Mit­glieder bekom­men es günstiger.

  • Für Menschen, denen ihre Wohnung oder ihr Häusle zu groß gewor­den ist: Sie können in eine klei­nere, geschick­tere, barrie­re­freie Woh­nung ziehen, ohne aus Unter­jesingen weg zu müssen, und machen damit gleich­zeitig Platz frei für jün­gere. Immer mehr Haus- oder Woh­nungs­besitzer finden es einfach Ver­schwen­dung, allein oder zu zweit den Platz zu bewoh­nen, der früher für eine ganze Fami­lie gereicht hat.

  • Für jüngere: dass sie ihre Großeltern, Eltern, Tanten etc. gut versorgt wissen.

Ein Vorteil kann auch sein, falls jemand ein biss­chen Geld übrig hat, das nicht den Banken zu geben (die es zum Teil ja in Sachen anle­gen, die uns völlig fremd sind …), sondern ein cooles Pro­jekt mit zu ermög­lichen. Sowas sollte es über­all geben, Bedarf gibt es ja auch anderswo, und wir in Unter­je­singen sind eine der ersten, die das machen, dazu noch aus eige­ner Kraft, also richtige Pioniere!

Kann ich außer mit Genos­sen­schafts­anteilen auch mit verzinsten Darlehen unterstützen?

Ja, solche Direkt­da­rlehen sind ein wichtiger Bau­stein, damit wir mög­lichst wenig teuer ver­zinste Bank­dar­lehen brauchen. Wir freuen uns, wenn Sie auf uns zu­kommen! zum Formular Darlehensvertrag für Mitglieder
zum Formular Darlehensvertrag für Nicht-Mitglieder

Meine Frage steht nicht in der Liste – was kann ich tun?

Schreiben Sie einfach eine Mail mit Ihrer Frage an genossenschaft@unterjesingen-gut-leben.de – dann ant­worten wir so schnell wie möglich.